Standrohrvermietung
Standrohrvermietung
Sie benötigen vorübergehend Wasser für eine Baumaßnahme oder Ähnliches?
Die Ausgabe von Trinkwasser-Standrohren darf nur über den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke erfolgen, um die Trinkwasserqualität sicherzustellen! Der Wasserverbrauch wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst und über die aktuell gültigen Preise abgerechnet.
In unserem Kundenportal können Sie direkt ein Standrohr zur vorübergehenden Versorgung mit Wasser anfragen:
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Kundenportal
Anfragen zur Anmietung eines Standrohres nehmen wir ausschließlich über das Kundenportal entgegen.
- Vertragsunterlagen
Sobald ein Standrohr zur Vermietung für Sie verfügbar ist, erhalten Sie vorab den Mietvertrag nebst der "Bedienung von Standrohren" und unserem Preisblatt per E-Mail zur Ansicht. Das Original unterschreiben Sie vor Ort bei Abholung.
- Kaution
Die Ausgabe des Standrohres erfolgt nach Zahlungseingang einer von Ihnen zu leistenden Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 1.000,00 €. Diese überweisen Sie bitte an den
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke
IBAN: DE91 5135 0025 0200 5069 00
(SWIFT-BIC: SKGIDE5F)
- Abholdatum
In dieser E-Mail erfahren Sie auch den frühesten Abholtermin. Die regelmäßigen Öffnungszeiten zur Standrohrausgabe sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00-15:00 Uhr und freitags von 08:00-12:00 Uhr.
- Bereitstellungszeit
Das Standrohr steht Ihnen ab dem mitgeteilten Abholdatum zur Verfügung und muss spätestens binnen 3 Werktagen (außer amstags) abgeholt werden. Wird es innerhalb des Bereitstellungszeitraumes nicht abgeholt, ist für den Ausfallschaden ein Ersatz in Höhe der Mindestmiete von 50,00 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer zu zahlen.
- Miete / Kosten
Die Miete ergibt sich aus dem Preisblatt und beträgt aktuell (2025) 2,00 Euro pro Tag zzgl. 7 % Umsatzsteuer (Mindestmiete 50,00 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer).
Die aktuellen Wasserpreise und die in einzelnen Fällen bei der Benutzung eines Standrohres entstehenden Abwasser- gebühren entnehmen Sie dem jeweils gültigen Preisblatt des ZMW, der Wasserversorgungssatzung bzw. Entwässerungssatzung des Verbandes oder Eigenbetriebes, welcher den ZMW zur Standrohrausleihe ermächtigt hat
- Rückgabe
Das Mietverhältnis läuft maximal 12 Monate, da das Standrohr jährlich vom ZMW geprüft und desinfiziert werden muss. Die Rückgabe erfolgt daher vor Ablauf des Mietjahres. Bei einem längeren Bedarf können Sie den Austausch vereinbaren und bei Rückgabe direkt ein anderes Standrohr mitnehmen. Wenn Sie Ihr Standrohr unversehrt an uns zurückgeben, verrechnen wir die volle Höhe der Kaution im Rahmen der Schlussrechnung mit dem Mietentgelt und dem Wasserentgelt. Restbeträge erstatten wir Ihnen auf Ihr Konto. Fehlende Teile (z.B. Hydrantenschlüssel), beschädigte Standrohre oder der Verlust des Standrohres stellen wir Ihnen in Rechnung.
- Auflagen
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde, welche straßenverkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für den Zeitraum der Nutzung einzuholen ist. Das Standrohr ist im öffentlichen Verkehrsraum gemäß VAO zu sichern.
- Abholer
Die mit der Abholung des Standrohres beauftragten Personen müssen sich mit einem Personalausweis ausweisen und sind in dem übermittelten Vertrag einzutragen. Bitte geben Sie den beauftragten Abholern den unterschriebenen Vertrag nebst Bevollmächtigung mit.
- Einsatzgebiet
Die Standrohre dürfen nur im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke eingesetzt werden.
- Zählerstandsmeldung
Bei einer jahresübergreifenden Mietdauer melden Sie den Zählerstand zum Stichtag 31.12.. Erfolgt keine Zählerstandsmeldung, wird der zum Rückgabezeitpunkt geltende Preis für die gesamte abgenommene Wassermenge angesetzt.