Abwasserentsorgung
EIGENBETRIEB
WASSERWERKE POHLHEIM
hier: Abwasserentsorgung
Aufgaben
- Betrieb überörtliche Kläranlagen
- Betrieb überörtliche Entlastungsanlagen und Pumpwerke
- Betrieb überörtliche Sammler
- Betrieb innerörtliche Abwasserkanalisation
Hinweis: Die Kläranlage Gießen wird durch die Mittelhessischen Wasserbetriebe Gießen (MWB) betrieben
Mitgliedskommune
Statistische Angaben
Kläranlagen | 2 sowie teilweise Entsorgung auf KA Gießen (Kläranlage Gießen wird betrieben durch MWB) |
Regenüberläufe | 5 Stk |
Regenüberlaufbecken | 3 Stk |
Regenrückhaltebecken | 9 Stk, 3 weitere in Planung |
Pumpwerke | 2 Stk |
Kanalnetz | ca. 94 km |
Ortsteile | 6 Stk |
Verbandsplan Abwasserentsorgung
Gebühren
Grundgebühr (gestaffelt nach Zählergröße)
Q3 4 | bisher QN 2,5 - Standard | 5,00 €/Monat |
Q3 10 | bisher QN 6 | 7,98 €/Monat |
Q3 16 | bisher QN 10 | 11,56 €/Monat |
Mengenabhängige Gebühr
Abwassergebühr je m3 Frischwasserverbrauch | 2,11 €/m3 |
Niederschlagswassergebühr | 0,48 €³/m2 |
Schlamm aus Kleinkläranlagen
und Abwasser aus Gruben | 60,00 €/m3 |
Satzungen
Formulare
- Entwässerungsantrag (Anschluss vorhanden)
- Entwässerungsantrag (Anschluss noch nicht vorhanden)
- Zählerstandsmeldung/Einbaumeldung für Zisterne
- Antrag Abzugszähler
- Erfassung Flächen- und Zisternendaten
- Eigentümerwechsel (gültig für Wasserversorgung und Entwässerung)
- Bankeinzug (gültig für Wasserversorgung und Entwässerung)
Infobroschüren & -flyer
Technische Hinweise
Planauskunft
Anfragen zu Planauskünften und Stellungnahmen:
schriftlich: Eigenbetrieb Wasserwerke Pohlheim, Teichweg 24, 35396 Gießen
oder per E-Mail: planauskunft-abwasser@zmw.de
Hausanschluss
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Abteilung Abwasser des ZMW
unter Telefon-Nummer: 0641 9506-0
oder per E-Mail an planauskunft-abwasser@zmw.de.
Abwasserbeseitigungspflichtig in Pohlheim ist der Eigenbetrieb Wasserwerke Pohlheim. Der Abwasserbeseitigungspflichtige regelt in seiner jeweiligen Entwässerungssatzung das Verfahren zur Beantragung. Sämtliche Entwässerungsanträge sind beim Ezu stellen.
Rückstau aus dem Kanal
Regelungen zu Rückstau aus dem Abwasserkanal finden sich in der Entwässerungssatzung des Eigenbetriebs sowie den aktuell gültigen DIN-Normen. Jeder Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau aus der Abwasseranlage selbst zu schützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Telefon-Nummer: 0641 9506-0.
Downloads
Störfälle
Bei Störfällen im Sammlernetz, Ortsnetz oder im Zusammenhang mit den Kläranlagen Dorf-Güll sowie Holzheim wenden Sie sich bitte an die Rufbereitschaft unter: +49 0641 9506-333
Bei Störfällen im Zusammenhang mit der Kläranlage Gießen wenden Sie sich bitte an die MWB Gießen.